Die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1298/22 (zur Rettung der NotenBox), Details unten, wurde mit einem unpassenden Beschluss nicht zur Entscheidung angenommen.
Daraus ist was etwas geworden, dass Sie,
als Staatsdienerinnen und Staatsdiener,
für sich,
und damit für uns alle,
nutzen können:
Ich, und damit indirekt* Sie, meine Kunden, wurden 2021/22 ein Opfer einer Erpressung durch Rechtsberater, die auch von Juristen gedeckt wird.
Die öffentliche Ordnung ist nicht dazu zu bewegen, Schadensminimierung sowie Wiedergutmachung in die Wege zu leiten und die Erpressung zu beenden.
Ganz im Gegenteil: die Gerichtsbarkeit wird zur Realisierung genutzt.
Es geschieht mir, weil ich aus Gewissengründen im Zuge unserer Scheidung keine Art Waffe gegen meine erste Frau und Mutter meiner Töchter in die Hand nehmen kann.
Die Rechtsberater meiner Frau wollen unbedingt das erreichen, was der Volksmund Anwalts-Krieg nennt.
Diesen kann ich ihnen nicht geben, und ausrauben lassen kann ich mich auch nicht.
Ich bin damit in Deutschland, wie es sich in 2021/22 zeigt, als sozial engagierter, freiheitlich demokratischer Mensch, dem Nachhaltigkeit, Toleranz und das Gemeinwohl am Herzen liegen und der sich an christlichen Werten orientiert: dem Untergang geweiht.
Ich habe mich deshalb am 22.07.22 an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Es geht in der Verfassungsbeschwerde um Unterlassung von Schutz, den die öffentliche Ordnung uns gewöhnlichen Bürgern gemäß GG Art.1 Abs.1 und GG Art.20 Abs.2 zu gewähren hätte.
Durch meinen Fall wird mit Hilfe der Beschwerde-Schrift bewiesen, dass die Unterlassung Nicht-Juristen gegenüber routinemäßig geschieht:
falls sie Angriffen von Rechtsberatern im Zuge derer Berufsausübung ausgesetzt sind.
Meine Anträge auf einstweilige Anordnungen beim Verfassungsgericht sollten Schadensminimierung sowie Wiedergutmachung bewirken und damit die Möglichkeit der Weiterentwicklung der NotenBox eröffnen.
Erster Stand (22.Juli): Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1298/22 (pdf)
Kommen Sie gut in die neue Zeit, Andreas Winter
'* Ihre Daten und die Daten Ihrer Schülerinnen und Schüler sind bisher nicht betroffen