2 BvR 1298/22

Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1298/22

8. Nov. 2022:

Die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1298/22 (zur Rettung der NotenBox) wurde mit einem unpassenden Beschluss nicht zur Entscheidung angenommen.

Aktueller Status Anfang 2024

Video vom 9. September 2022 - als noch Hoffnung war (10 min)

Video zur Situation am 22. Juli 2022 (15 min)

Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1298/22 redigiert (pdf)

Erster Stand (22.Juli 2022): Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1298/22 (pdf)

Vorgeschichte

Warum betrifft es Sie?

Die NotenBox enstammt einem Inhaber geführten Einzelunternehmen. Das Schicksal der NotenBox ist damit eng mit seinem Schicksal verbunden.

Die Weiterentwicklung der NotenBox ist ins Stocken geraten

Ich, und damit indirekt* Sie, meine Kunden, wurden 2021/22/23 ein Opfer einer Erpressung durch Rechtsberater, die auch von Juristen gedeckt wird.
Die öffentliche Ordnung ist nicht dazu zu bewegen, Schadensminimierung sowie Wiedergutmachung in die Wege zu leiten und die Erpressung zu beenden.
Ganz im Gegenteil: die Gerichtsbarkeit wird zur Realisierung genutzt.

Alle Juristen u.a. waschen ihre Hände selbst und gegenseitig in Unschuld.

Warum betrifft es mich mehr als andere?

Es geschieht mir, weil ich aus Gewissengründen im Zuge unserer Scheidung keine Art Waffe gegen meine erste Frau und Mutter meiner Töchter in die Hand nehmen kann.
Die Rechtsberatin meiner ersten Frau will unbedingt das erreichen, was der Volksmund Anwalts-Krieg nennt. Diesen kann ich ihr nicht geben, und ausrauben lassen kann ich mich auch nicht. Die Rechtsberater verschanzen sich hinter meiner ersten Frau. Direkt effizient angreifbar sind sie gemäß der aktuellen Rechtsordnung praktisch nicht.

Bundesverfassungsgericht

Ich bin damit in Deutschland, wie es sich in 2021/22 zeigt, als sozial engagierter, freiheitlich demokratischer Mensch, dem Nachhaltigkeit, Toleranz und das Gemeinwohl am Herzen liegen und der sich an christlichen Werten orientiert: dem Untergang geweiht.

Ich habe mich deshalb am 22.07.2022 an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Es geht in der Verfassungsbeschwerde um Unterlassung von Schutz, den die öffentliche Ordnung uns gewöhnlichen Bürgern gemäß GG Art.1 Abs.1 und GG Art.20 Abs.2 zu gewähren hätte.

Durch meinen Fall wird mit Hilfe der Beschwerde-Schrift bewiesen, dass die Unterlassung Nicht-Juristen gegenüber routinemäßig geschieht:
falls sie Angriffen von Rechtsberatern im Zuge derer Berufsausübung ausgesetzt sind.

Meine Anträge auf einstweilige Anordnungen beim Verfassungsgericht sollten Schadensminimierung sowie Wiedergutmachung bewirken und damit die Möglichkeit der Weiterentwicklung der NotenBox eröffnen.

Das Bundesverfassungsgericht hat im September 2022 die Beschwerde rechtswidrig nicht zur Entscheidung angenommen und versucht mich statt dessen im Dez. 2022 - weil ich mich nicht widerstandlos geschlagen gab - in einer Psychiatrie unterbringen zu lassen (damals hat das Landratsamt Unterallgäu die Rechtswidrigkeit dieses Ansinnens erkannt und erfolgreich Widerstand geleistet).

Stand 2024/2025

Inzwischen gab es diverse weitere Versuche dazu, mich in eine Psychiatrie aus dem Weg zu räumen. Zuletzt mehrfach im 1. Halbjahr 2024, was Bayern nur für 6 Wochen gelang. Anschließend, im April/Mai/Juni 2024 versuchte die Staatsanwaltschaft Memmingen mich als schuldunfähig dauerhaft in eine forensische Psychiatrie unterzubringen, so wie damals Gustl Mollath - und das möglichst Ad-Hoc. Diesmal aber nicht wegen Kenntnissen über Schwarzgeldgeschäfte, sondern weil das, was mir geschehen ist und was ich belegen kann, einen Bruch der verfassungsgemäßen Ordung über alle Ebenen der BRD belegt, den niemand beheben möchte.

Der ehrenwerte psychiatrische Gutachter Dr. Küthmann, hat diesen Versuch mich unzulässig über viele Jahre aus dem Spiel zu nehmen durch ein gründlich ausgearbeitetes Gutachten über meine gesunde Persönlichkeit vereitelt.

Somit ist mein Rechts-Fall, und damit der Rechts-Fall, der auch Sie, die NotenBox Kunden mitbetrifft, jetzt, ab dem 11.07.2024, wieder offen. Und ich kann auch wieder Lizenzverlängerungen für ein Jahr anbieten.

Vom Vorzeige-Rechtsstaat BRD ist somit aktuell nur ein V o r z e i g e - S t ä ä t c h e n übrig. Dem Honnecker hatten sie auch die Fassaden rapariert, an denen seine Auto vorbeifuhr. Ging aber nicht auf Dauer gut.

Kommen Sie gut in die neue Zeit, Andreas B. Winter

'Ihre Daten und die Daten Ihrer Schülerinnen und Schüler sind bisher nicht betroffen

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